Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei einer Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes gemäß Rundverfügung Nr. 25/2020
Eine Schülerin der Klasse 5a ist positiv auf COVID19 getestet und bis zum 04.12.2020 in Quarantäne.
Die Klasse 5a befindet sich bis zum 02.12.2020 in Quarantäne. (Stand: 20.11.2020)
UPDATE 26.11.2020: Nach Auskunft des Gesundheitsamtes bleibt die Klasse 5a bis zum 01.12.2020 in Quarantäne, ist demnach ab dem 02.12.2020 wieder im Präsenzunterricht.